Versand

Pflanzenversand

Unsere Lieferungen erfolgen regelmäßig von Montag bis Mittwoch, um sicherzustellen, dass die Pflanzen nicht über das Wochenende in der Poststelle verweilen. Sobald wir die Ware versenden bekommst du eine Verfolgungsnummer von uns.


Kosten für Versand in Österreich :

Standard 0kg–2kg
€ 7,80 EUR

Standart 2kg–5kg
€ 12,80 EUR

Standart 5kg–7kg
€ 15,80 EUR

Standart 7kg–10kg
€ 25,80 EUR

Kosten für Versand nach Deutschland :

Standard 0kg–5kg
€ 10,80 EUR

Standart 5kg–10kg
€ 16,80 EUR

Standart 10kg–15kg
€ 20,80 EUR

Standart 15kg–25kg
€ 30,80 EUR




Wir legen höchsten Wert darauf, dass unsere Pflanzen auf dem Versandweg sicher und geschützt reisen, um bei Ihnen in bester Verfassung anzukommen.


Dennoch ist es für lebendige Pflanzen eine kleine Strapaze, unterwegs zu sein. Unsere Stauden werden unter freiem Himmel gezüchtet und überwintert, wodurch sie eine Qualität erhalten, die vielleicht nicht sofort offensichtlich ist, wenn Sie das Paket öffnen.


Je weiter das Jahr fortschreitet, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Pflanzen zurückgeschnitten werden, um für den Versand optimal vorbereitet zu sein. Keine Sorge, diese Pflegemaßnahme fördert sogar das Wachstum der Pflanzen. Manchmal kann es sein, dass Sie Zwiebelpflanzen, früh blühende Stauden oder Pflanzen ohne Blätter erhalten, wenn wir sie im Frühjahr versenden. Keine Panik, das ist normal!



Damit Ihre Pflanzen gut gedeihen, sollten Sie beim Erhalt der Lieferung einige Dinge beachten. Nehmen Sie die Pflanzen aus dem Karton, sobald sie ankommen, und gießen Sie die Pflanzen bei Bedarf. Falls Sie nicht sofort in der Lage sind, sie einzupflanzen, stellen sie die Pflanzen einfach im Freien an einem halbschattigen Ort auf und gieße sie die Pflanzen regelmäßig bis zum Zeitpunkt des Einpflanzens.


Weitere wichtige Hinweis zum Pflanzenversand nach Deutschland / Österreich!



Unser gesamtes Sortiment an Gehölzen, Stauden und Gräsern ist ausschließlich für den Gebrauch im Hausgarten oder etwa Balkon und Dachterrasse geeignet ist. Genaueres entnehmen Sie bitte der folgenden Präzisierung.


In der freien Natur bedarf das Ausbringen von Pflanzen, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit 100 Jahren nicht mehr vorkommt, der Genehmigung.


Gebietseigene Herkünfte beziehen sich generell auf das Saat- und Pflanzgut von Wildpflanzen. Zuchtsaatgut kann demnach nicht gebietseigen sein. Auch das Saat- und Pflanzgut von Neophyten kann aus fachlicher Sicht nicht gebietseigen sein.


Freie Natur im Sinne des § 40 BNatSchG meint nicht nur die unberührte Natur, sondern der Begriff ist als Gegenstück zum besiedelten Bereich zu verstehen.


Nicht zur freien Natur zählen unter anderem der innerstädtische und innerörtliche besiedelte Bereich sowie Splittersiedlungen, Gebäuden zugeordnete Gärten und Wochenendhausgebiete im Außenbereich sowie Sport- und Parkanlagen und Wohnanlagen im Außenbereich.


Wir gehen von einem verantwortungsvollen und diesem Grundsatz entsprechenden Umgang mit unseren Pflanzen und Saatgut aus.