Impressum
Melanie Polanski
- Geschäftsbezeichnung:
- Verkauf von Stauden, Gräser und Gehölze
- Adresse:
- Vestenthal 10, 4431 Haidershofen,
- Rechtsform:
- Ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen
- Sonstige Informationen nach §14 UGB:
- Melanie Polanski
- Vestenthal 10
- 4431 Haidershofen
- gelernte Verkäuferin, gelernte Gärtnerin,
- in der Ausbildung zur Landwirtschaftlichen Gartenbau-Meisterin.
- Austria
- Telefon *:
- 06702012293
- Mobiltelefon *:
- 06702012293
- Web:
- https://www.gartenvalina.at
- E-Mail **:
- garten.valina@outlook.com
- Anwendbare Rechtsvorschriften:
- Berufsrecht:
- Gewerbeordnung: https://www.ris.bka.gv.at/
- Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform derEU zu richten: https://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
- Wir von Garten Valina sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG):
- Bezirkshauptmannschaft Amstetten
Blattlinie: Pflege-, Dünge- und Pflanzentipps zu den verkauften Pflanzen.
https://www.wkoecg.at/Ecg.aspx?FirmaID=f809d0de-714b-4409-8ae4-0ac440896018&_gl=1%2Av1o1w5%2A_ga%2AMzUyODM3NjgwLjE2Nzk5MDE2MDE.%2A_ga_TJBEG291F0%2AMTcwMzE3MzE4MC42LjEuMTcwMzE3NDU4MC4wLjAuMA..
Hinweis zum Pflanzenversand nach Deutschland
Unser gesamtes Sortiment an Gehölzen, Stauden und Gräsern ist ausschließlich für den Gebrauch im Hausgarten oder etwa Balkon und Dachterrasse geeignet ist. Genaueres entnehmen Sie bitte der folgenden Präzisierung.
In der freien Natur bedarf das Ausbringen von Pflanzen, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit 100 Jahren nicht mehr vorkommt, der Genehmigung.
Gebietseigene Herkünfte beziehen sich generell auf das Saat- und Pflanzgut von Wildpflanzen. Zuchtsaatgut kann demnach nicht gebietseigen sein. Auch das Saat- und Pflanzgut von Neophyten kann aus fachlicher Sicht nicht gebietseigen sein.
Freie Natur im Sinne des § 40 BNatSchG meint nicht nur die unberührte Natur, sondern der Begriff ist als Gegenstück zum besiedelten Bereich zu verstehen.
Nicht zur freien Natur zählen unter anderem der innerstädtische und innerörtliche besiedelte Bereich sowie Splittersiedlungen, Gebäuden zugeordnete Gärten und Wochenendhausgebiete im Außenbereich sowie Sport- und Parkanlagen und Wohnanlagen im Außenbereich.
Wir gehen von einem verantwortungsvollen und diesem Grundsatz entsprechenden Umgang mit unseren Pflanzen und Saatgut aus.
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